Was muss ich bei der Behandlung der LRS/Legasthenie beachten?

Unsere Praxis hält speziell ausgebildete Logopädinnen zur Untersuchung und Behandlung der LRS/Legasthenie bereit. In bestimmten Fällen übernehmen die Jugendämter nach dem Jugendhilfegesetz (35a SGBVIII) die Kosten der Behandlung. Einen Ablauf- und Kostenplan erhalten Sie in unserer Praxis.

Wer ist im Therapieverlauf eingebunden?

In aller Regel sind der Patient selbst, ggf. der gesetzliche Vertreter, die Therapeutin und der verordnende Arzt involviert. Es kann aber auch für den Therapieerfolg sinnvoll sein, z.B. einen Facharzt oder Kindergärtner bzw. Lehrer ihres Kindes in die Therapieinhalte einzubeziehen. Dies erfolgt dann ausschließlich in Absprache mit dem Patienten bzw. dem gesetzlichen Vertreter.

Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Der Termin sollte spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Dies kann telefonisch, persönlich oder per e-mail erfolgen. Der Erfolg einer logopädischen Behandlung hängt wesentlich von der aktiven Teilnahme der Patientin/des Patienten ab. Daher ist wichtig, die vereinbarten Termine zuverlässig wahrzunehmen. Die Terminabsprache dient zwar auch der Sicherung eines zeitgemäßen Behandlungsablaufs. Die logopädische [...]

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