FAQ „Fragen & Antworten für Patienten“
Der behandelnde Arzt stellt den logopädischen Behandlungsbedarf fest und stellt daraufhin eine logopädische Verordnung (Rezept) aus.
Logopäden dürfen ausschließlich auf Weisung des Arztes logopädisch tätig werden.
- HNO-Ärzte und Phoniater
- Kinderärzte
- Neurologen und Psychiater
- Kinder- u. Jugendpsychiater
- Kieferorthopäden und Zahnärzte
- Allgemeinmediziner
Das Rezept ist bis 14 Tage nach Ausstellungsdatum gültig.
Nehmen Sie möglichst sofort nach Ausstellung der Verordnung Kontakt zu uns auf
(persönlich, telefonisch, per mail oder über unser Kontaktformular), damit wir zeitnah einen ersten Termin vereinbaren können.
Logopädische Therapie ist als Heilmittel in der Grundversorgung aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen enthalten. Das heißt, dass Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, wenn ein Arzt die Therapie verordnet hat.
Die Preise für Privatpatienten sind frei verhandelbar und unterliegen nicht der Gebührenordnung für Ärzte. Auf Nachfrage erfahren Sie unsere aktuellen Sätze. Sie erhalten von uns einen Kostenvoranschlag, den Sie Ihrer Kasse einreichen können.
Ebenso wie für Medikamente besteht bei den gesetzlichen Krankenkassen eine Zuzahlungspflicht für Patienten über 18 Jahre von 10% des Rezeptwertes plus 10,- € pro Rezept. Bei geringen Einkommen können Sie von der Zuzahlung befreit werden, wenn Sie einen bestimmten Anteil pro Jahr zugezahlt haben. Darüber informiert Sie Ihre Krankenkasse.
Das kommt darauf an, welche Therapiezeit der Arzt verordnet. Eine Therapiedauer von 30, 45 bzw. 60 Minuten ist möglich.
Hier gibt es eine große Spannbreite. In der Regel verordnet der Arzt auf der ersten Verordnung 10 Therapieeinheiten. Bei einigen Störungsbildern sind aber Therapiemengen von 50 und mehr Einheiten notwendig. Der Arzt stellt dann immer wieder eine Folgeverordnung von bis zu 20 Therapien aus.
Die Therapie kann von 1 bis 5 x pro Woche stattfinden. Auch dass legt der Arzt auf seiner Verordnung fest.
Der Termin sollte spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Dies kann telefonisch, persönlich oder per e-mail erfolgen.
Der Erfolg einer logopädischen Behandlung hängt wesentlich von der aktiven Teilnahme der Patientin/des Patienten ab.
Daher ist wichtig, die vereinbarten Termine zuverlässig wahrzunehmen. Die Terminabsprache dient zwar auch der Sicherung eines zeitgemäßen Behandlungsablaufs. Die logopädische Praxis ist jedoch eine reine Bestellpraxis, da die Behandlungssituation die persönliche Gegenwart der behandelnden Logopädin/des behandelnden Logopäden zwingend voraussetzt. Die vereinbarten Zeiten sind ausschließlich für die jeweiligen Patientinnen und Patienten reserviert.
In diesem Fall, muss der Patient bzw. der gesetzliche Vertreter eine Ausfallgebühr an die Praxis entrichten. Wenn der Patient eine Krankmeldung für diesen Termin vorlegt, entfällt die Ausfallgebühr.
Ihre Rückmeldung ist uns sehr wichtig. Bitte sprechen Sie die behandelnde Therapeutin direkt an oder wenden sich an die Praxisleitung Frau Schwarze. Nur wenn man über Probleme spricht, hat man die Möglichkeit sie zu verändern.
Dann empfehlen Sie uns gerne weiter!
In aller Regel sind der Patient selbst, ggf. der gesetzliche Vertreter, die Therapeutin und der verordnende Arzt involviert. Es kann aber auch für den Therapieerfolg sinnvoll sein, z.B. einen Facharzt oder Kindergärtner bzw. Lehrer ihres Kindes in die Therapieinhalte einzubeziehen. Dies erfolgt dann ausschließlich in Absprache mit dem Patienten bzw. dem gesetzlichen Vertreter.
Um einen Therapieerfolg zu erzielen ist häusliches Üben unbedingt notwendig. Die Therapeutin gibt Ihnen entsprechende Übungen mit.
Bitte wenden Sie sich dazu telefonisch oder per e-mail an uns. Wir bearbeiten umgehend ihre Anfrage und klären ihre Vorstellungen.
Bitte wenden Sie sich dazu telefonisch oder per e-mail an uns. Wir bearbeiten umgehend ihre Anfrage und klären ihre Vorstellungen.
Unsere Praxis hält speziell ausgebildete Logopädinnen zur Untersuchung und Behandlung der LRS/Legasthenie bereit.
In bestimmten Fällen übernehmen die Jugendämter nach dem Jugendhilfegesetz (35a SGBVIII) die Kosten der Behandlung.
Einen Ablauf- und Kostenplan erhalten Sie in unserer Praxis.