Unsere Praxis hält speziell ausgebildete Logopädinnen zur Untersuchung und Behandlung der LRS/Legasthenie bereit.
In bestimmten Fällen übernehmen die Jugendämter nach dem Jugendhilfegesetz (35a SGBVIII) die Kosten der Behandlung.
Einen Ablauf- und Kostenplan erhalten Sie in unserer Praxis.