Zuzahlungspflicht

Ebenso wie für Medikamente besteht bei den gesetzlichen Krankenkassen eine Zuzahlungspflicht für Patienten über 18 Jahre von 10% des Rezeptwertes plus 10,- € pro Rezept. Bei geringen Einkommen können Sie von der Zuzahlung befreit werden, wenn Sie einen bestimmten Anteil pro Jahr zugezahlt haben. Darüber informiert Sie Ihre Krankenkasse.

Wer bezahlt die Behandlung / muss ich dafür etwas bezahlen?

Logopädische Therapie ist als Heilmittel in der Grundversorgung aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen enthalten. Das heißt, dass Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, wenn ein Arzt die Therapie verordnet hat. Die Preise für Privatpatienten sind frei verhandelbar und unterliegen nicht der Gebührenordnung für Ärzte. Auf Nachfrage erfahren Sie unsere aktuellen Sätze. Sie erhalten von uns einen [...]

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