In aller Regel sind der Patient selbst, ggf. der gesetzliche Vertreter, die Therapeutin und der verordnende Arzt involviert. Es kann aber auch für den Therapieerfolg sinnvoll sein, z.B. einen Facharzt oder Kindergärtner bzw. Lehrer ihres Kindes in die Therapieinhalte einzubeziehen. Dies erfolgt dann ausschließlich in Absprache mit dem Patienten bzw. dem gesetzlichen Vertreter.