Was muss ich bei der Behandlung der LRS/Legasthenie beachten?
Unsere Praxis hält speziell ausgebildete Logopädinnen zur Untersuchung und Behandlung der LRS/Legasthenie bereit. In bestimmten Fällen übernehmen die Jugendämter nach dem Jugendhilfegesetz (35a SGBVIII) die Kosten der Behandlung. Einen Ablauf- und Kostenplan erhalten Sie in unserer Praxis.