Ebenso wie für Medikamente besteht bei den gesetzlichen Krankenkassen eine Zuzahlungspflicht für Patienten über 18 Jahre von 10% des Rezeptwertes plus 10,- € pro Rezept. Bei geringen Einkommen können Sie von der Zuzahlung befreit werden, wenn Sie einen bestimmten Anteil pro Jahr zugezahlt haben. Darüber informiert Sie Ihre Krankenkasse.